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WorldMillions Sonderverlosung
Was kann ich gewinnen?
Bei der dritten WorldMillions-Verlosung wird unter allen Teilnehmern ein neuer VW Golf TSI Trendline mit einem Bruttolistenpreis von 17.850 Euro verlost.
Wie kann ich gewinnen?Für jeden 1/10 Tipp auf eine WorldMillions-Ziehung im Aktionszeitraum erhältst du eine Gewinnchance in Form einer Losnummer für die WorldMillions-Verlosung. Für einen vollen Tipp erhältst du so 10 Lose.
Wird der Preis garantiert verlost?Ja, der Preis wird garantiert verlost, nur tatsächlich ausgegebene Lose nehmen an der Verlosung teil.
Wie nehme ich an der Verlosung teil?Kaufe einfach einen oder mehrere Tipps für eine beliebige WorldMillions-Ziehung im Aktionszeitraum. Egal du an der Donnerstags- oder Sonntagsziehung teilnimmst, du erhältst für jeden 1/10 Tipp ein Los für die Verlosung.
Kann der Preis auch in bar ausgezahlt werden?Ja, du hast die Wahl zwischen dem Fahrzeug oder einem Geldpreis in Höhe von 90 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs.
Teilnahmebedingungen: Erste WorldMillions-Verlosung
1. Für die erste WorldMillions-Verlosung gilt der Aktionszeitraum vom 24. April 2018 bis 31. Mai 2018.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler, die einen Tipp auf eine WorldMillions-Ziehung im Aktionszeitraum abgeben. Für die Teilnahme ist das Datum der WorldMillions-Ziehung auf die getippt wird entscheidend, nicht das Datum der Tippabgabe.
3. Bei der 1. WorldMillions-Verlosung wird unter allen Teilnehmern ein neuer VW Golf TSI Trendline mit einem Bruttolistenpreis von 17.850 Euro verlost. Der Gewinner hat die Wahl zwischen dem Fahrzeug oder einem Geldpreis in Höhe von 90 % des Bruttolistenpreises des Sachpreises.
4. Für Gewinner in Deutschland und dem Vereinigten Königreich werden die Fahrzeuge („Hauptgewinn“) mit bezahlter Umsatzsteuer (bzw. VAT) des jeweiligen Landes geliefert. Sollte der Gewinner in einem anderen Land wohnhaft sein und die Lieferung in dieses Land wünschen, so übernimmt Lottoland maximal 20 % Umsatzsteuer für das Zielland. Die Bezahlung aller darüber hinausgehenden Kosten wie Transportkosten, Mehrwertsteuern, anderen Steuern oder Kosten für die Anmeldung obliegt dem Gewinner.
5. Sollte durch Umstände, welche sich der Kontrolle von Lottoland entziehen, das als Hauptgewinn beworbene Fahrzeug nicht lieferbar sein, so behält sich Lottoland vor eine Wahlmöglichkeit für ein vergleichbares Fahrzeug im gleichen oder höheren Wert anzubieten.
6. Für jeden 1/10 Tipp auf eine WorldMillions-Ziehung im Aktionszeitraum erhält der Teilnehmer eine Gewinnchance in Form einer Losnummer für die WorldMillions-Verlosung. Werden mehr Tipps abgegeben erhält der Teilnehmer entsprechend mehr Losnummern. (Beispiel: ein Teilnehmer gibt im Aktionszeitraum einen ganzen Tipp auf eine Donnerstags-Ziehung ab und 2/10 Tipps auf eine Sonntags-Ziehung ab, so erhält dieser Teilnehmer 12 Losnummern für die WorldMillions-Verlosung.)
7. Der oder die beworbenen Preise werden unter allen WorldMillions-Spielern, die im Aktionszeitraum gespielt haben, garantiert ausgespielt.
8. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch einen Zufallsgenerator, welcher automatisch unter allen ausgegebenen Losnummern den oder die Gewinner ermittelt.
9. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der WorldMillions-Verlosung um eine Werbeaktion handelt, welche der Bewerbung der WorldMillions-Lotterie dient. Der Teilnehmer erklärt sich im Gewinnfall bereit an einer offiziellen Preisübergabe teilzunehmen. Der Gewinner ist einverstanden, dass sein Foto und sein Name für Werbezwecke in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Etwaige Reisekosten werden von Lottoland getragen.
10. Der Gewinner des Hauptgewinns ist verpflichtet, Lottoland eine Kopie seines Personalausweises bzw. Reisepasses zuzusenden, um seine Identität, sein Alter sowie – falls zutreffend – den Besitz oder die Autorisierung zur Nutzung der Kreditkarte, mit der die Tippscheinabgabe erfolgte, nachzuweisen, bevor der Preis ausgezahlt oder geliefert wird. Sollte diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen werden, kann dies zur Disqualifikation des Gewinners und damit zum Verfall des Hauptgewinns führen.
11. Es gelten die allgemeinten Teilnahmebedingungen von Lottoland Ltd. und EU Lotto Ltd.
12. Veranstalter des Gewinnspiels ist Lottoland Ltd., Gibraltar.