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Gewinner-Stories 18. Oktober 2013
Eine-Million-Euro-Scheidung
Bis dass der Lottogewinn euch scheidet
Wie wird der Lottogewinn bei einer Scheidung aufgeteilt?
Zunächst einmal wird der Lottogewinn demjenigen zugesprochen, der ihn auch gewonnen hat. Denn auch innerhalb einer Ehe führt jeder Ehepartner ein Konto. Dies ist in der Regel zweckdienlich, insbesondere wenn beide einen eigenen Verdienst aufweisen können. Der Lottogewinn wird also dem Gewinner zugerechnet.
Sollte es jedoch zu einer Scheidung kommen, so wird ein Zugewinnausgleich fällig. Dieser muss gezahlt werden, wenn der Partner, welcher nicht gewonnen hat, über ein geringeres Einkommen verfügt. Eine Ausnahmeregelung existiert für Ehepartner, die einen Ehevertrag mit Gütertrennung abgeschlossen haben. Hier wird der Lottogewinn natürlich dem Ehepartner zugerechnet, der auch den Lottoschein abgegeben hat.
Derzeit gibt es einen aktuellen Fall. Die beiden Partner leben bereits seit mehreren Jahren nicht mehr zusammen. Der Ehemann hat schon eine neue Freundin und somit ein neues Glück gefunden. Das könnte durch den Lottogewinn perfekt sein. Es ist ihm jedoch erst eingefallen endlich die Scheidung einzureichen, nachdem er im Lotto gewonnen hat. Die Unterschrift der Scheidungspapiere erfolgte damit erst nach der Ziehung, welche für den Jackpot verantwortlich war.
Die Ex-Frau hat von den Vermögensänderungen des Ehemannes durch eines der drei gemeinsamen Kinder erfahren. Der Gewinn umfasst nicht ganz eine Millionen Euro. Es geht daher um einen Betrag, für den man auch mal vor Gericht gehen kann.
Der Lottogewinn und die daraus resultierende Scheidung fanden bereits 2008 statt. Das Geld ist seitdem Streitpunkt mehrerer langer Gerichtsverhandlungen. Zunächst muss aber festgehalten werden, dass nicht der gesamte Betrag zur Debatte steht. Da der Rentner seinen Lottogewinn in einem gemeinsamen Spielschein mit seiner Freundin gewonnen hat und der Ex-Ehefrau wiederum maximal die Hälfte seines Gewinnes zustehen würde, beschäftigt sich das Gericht mit maximal 242.500 Euro.
In der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach wurde der Ex-Frau Recht gegeben. Sie erhielt den genannten Betrag zugesprochen. Nach sechs Monaten folgte die nächste Verhandlung, diesmal vor dem Oberlandgericht in Düsseldorf. Der Rentner musste lediglich 7.639,87 Euro abgeben, hieß es dort.
Die letzte Entscheidung eines Karlsruher Richters hat jetzt den Beschluss des Oberlandesgerichtes aufgehoben. Es gilt also nach wie vor das Urteil des Amtsgerichts in Mönchengladbach, nach dem der Mann seiner Ex-Frau die Summe von 242.500 Euro zahlen muss. Und dazu muss er auch noch die Gerichtskosten tragen.
Hat der Rentner den Lottogewinn nicht verdient, weil er erst nach der Ziehung seine Scheidung eingereicht hat, obwohl er schon sieben Jahre von seiner Frau getrennt gelebt hat?
M
von
Mirco
Exklusive Produkte und Luxusgegenstände haben mich schon immer fasziniert. Wohl auch deshalb bin ich selbst begeisterter Lottospieler und werfe als Blogger in meinen Artikeln einen Blick hinter die Kulissen der Millionenjackpots und Lottogewinner.